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Ab August muss sich KI zu erkennen geben

  • Nik Thomi
  • 12. Juni
  • 3 Min. Lesezeit

Bild: ChatGPT

Mit dem EU AI Act greift ab dem 2. August 2026 eine neue Kennzeichnungspflicht: Wer KI beruflich nutzt, muss bestimmte KI-Inhalte künftig offenlegen. Was das für deine Marketingtexte bedeutet, wann ein KI-Bild auf Social Media einen Hinweis braucht und ob die Regel dich in der Schweiz überhaupt betrifft: Die wichtigsten Fragen beantworten wir hier.


In Kürze

  • Ab 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten des EU AI Act. Gewisse KI-Inhalte müssen gekennzeichnet und Chatbots als KI erkennbar sein.

  • Betroffen ist der berufliche Einsatz. Rein privates Teilen bleibt weitgehend aussen vor.

  • Über die EU gilt die Regel auch in der Schweiz, sobald deine Inhalte ein Publikum in der EU erreichen.

  • Bei Verstössen drohen empfindliche Bussen.


Worum es geht

Hinter dem EU AI Act steckt das weltweit erste grosse Gesetz für künstliche Intelligenz. Im August wird der für Konsumenten wichtigste Teil aktiv, geregelt in Artikel 50. Die Pflicht trifft die Anbieter der Systeme wie OpenAI (ChatGPT) oder Anthropic (Claude) sowie alle, die KI beruflich nutzen. Die EU hat ihre Regeln im Mai 2026 zwar vereinfacht und die strengen Fristen für Hochrisiko-KI verschoben, an der sichtbaren Kennzeichnungspflicht für dich ändert das aber nichts.


Die wichtigsten Fragen

Darf ich Marketingtexte weiterhin mit KI schreiben, ohne sie zu kennzeichnen?

In der Regel ja. Normale Werbe-, Produkt- und Website-Texte fallen meist nicht unter die Pflicht. Anders wird es erst, wenn dein Text Themen von öffentlichem Interesse behandelt und etwa als scheinbarer Nachrichtenbeitrag auftritt. Dann braucht es einen Hinweis, es sei denn, ein Mensch hat den Text redaktionell geprüft und übernimmt die Verantwortung dafür.

Und meine KI-Bilder auf Social Media?

Auch hier zählt der berufliche Kontext, also ob du als Selbstständige, als Firma oder mit geschäftlicher Absicht postest. Wer rein privat ein KI-Meme teilt, ist nicht betroffen. Die Pflicht beginnt erst dort, wo du KI geschäftlich oder beruflich einsetzt. Wie echt das Bild wirkt, entscheidet dann über den Rest: Ein realistisches Foto, das als unbearbeitete Aufnahme durchgehen könnte, gilt als Deepfake und muss als KI-erzeugt gekennzeichnet sein. Bei offensichtlich künstlerischen oder satirischen Bildern sind die Regeln lockerer.

Gilt das auch für rein interne Inhalte?

Nein. Texte und Bilder, die nur intern im Team zirkulieren und nicht veröffentlicht werden, fallen grundsätzlich nicht darunter. Erst wenn etwas an eine breite Öffentlichkeit geht, wird die Kennzeichnung relevant.

Muss ich Inhalte nachkennzeichnen, die ich schon veröffentlicht habe?

Nein. Die Pflicht gilt für Inhalte, die ab dem 2. August 2026 veröffentlicht oder verändert werden. Dein bestehendes Archiv musst du nicht nachträglich anfassen. Sobald du einen alten Beitrag aber erneut veröffentlichst oder deutlich überarbeitest, greift sie wieder.

Muss ich als Schweizerin bzw. Schweizer überhaupt mitmachen?

Die Schweiz hat bisher kein eigenes vergleichbares Gesetz. Über die EU greift die Regel trotzdem, sobald deine Inhalte ein Publikum in der EU erreichen. Mit Website, Newsletter oder Social Media ist das schneller der Fall, als man denkt.

Wie muss so ein Hinweis aussehen?

Die genauen Vorgaben werden derzeit noch in Leitlinien und einem freiwilligen Verhaltenskodex ausgearbeitet, die kurz vor August fertig werden. Ein gut sichtbarer Hinweis wie «erstellt mit KI» wird aber wohl ausreichen.

Was passiert, wenn ich nicht kennzeichne?

Bei Verstössen drohen Bussen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes. In der Praxis nehmen die Behörden zuerst grosse Anbieter ins Visier und nicht einzelne Selbstständige oder KMUs. Die Pflicht gilt trotzdem, und wer sie kennt, vermeidet unnötiges Risiko.


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