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Allgemeine Geschäftsbedingungen

​1. Anwendungsbereich & Geltung 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kunden und der deeds AG (nachfolgend zusammen «die Parteien»). Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen den Kunden (nachfolgend «Kunden» oder «Auftraggeber») und der deeds AG. Massgebend ist die deutsche Version dieser Bedingungen.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die von der deeds AG als Vertragsbestandteil akzeptiert werden, gelten nur soweit sie den vorliegenden AGB nicht widersprechen. 

1.3 Die individuellen Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen den AGB vor, sofern sie in Textform vereinbart werden. 

 

​2. Offerte & Vertragsabschluss   

2.1 Der Vertrag zwischen der deeds AG und dem Auftraggeber kommt durch Bestätigung der Offerte in Textform zustande, wobei die Bestätigung per Mail reicht.  

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​3. Leistungserbringung der deeds AG â€‹

3.1 Die deeds AG verpflichtet sich zur Erbringung der Leistungen gemäss Offerte. â€‹

3.2 Die deeds AG erbringt ihre Leistungen grundsätzlich persönlich bzw. durch ihre Mitarbeitenden und unter Beiziehen von Dritten. Eine vorgängige Information an den Kunden für das Beiziehen von Dritten erfolgt nicht. â€‹

3.3 Die Vertragsleistungen können in den Geschäftsräumlichkeiten der deeds AG (welche auch sämtliche Remotearbeitsplätze der deeds AG beinhalten), vor Ort beim Kunden oder bei einem Dritten durchgeführt werden.  â€‹

3.4 Die deeds AG erbringt Vertragsleistungen zu ihren Geschäftszeiten. Als Geschäftszeiten gelten die Zeitspannen von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr von Montag bis Freitag. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage. Die deeds AG kann die Leistung auch ausserhalb der Geschäftszeiten erbringen. 

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​4. Pflichten des Kunden   â€‹

4.1 Der Kunde hat insbesondere folgende Mitwirkungspflichten: 

  • Stellen eines direkten Ansprechpartners (inkl. Stellvertretung) für das Projekt; 

  • Zurverfügungstellung sämtlicher für das Projekt relevanter Daten (Text, Bild, Dokumente etc.; nachfolgend: «Unterlagen»); 

  • Erteilen der Zugriffsberechtigungen zu sämtlichen relevanten Daten (Google Analytics, Werbekonto, Bilddatenbank etc.); 

  • Einhaltung von gemeinsam vereinbarten Terminen; und 

  • Durchführen von Arbeitskontrollen, sofern von der deeds AG verlangt. 

4.2 Mehraufwände der deeds AG, welche aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden entstehen, werden separat abgerechnet und dem Kunden in Rechnung gestellt. 

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​5. Liefertermine â€‹

5.1 Fristen und Termine werden individuell und in Textform vereinbart. Sie werden angemessen verschoben, falls â€‹

  • die deeds AG Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig erhält oder wenn der Kunde sie nachträglich ändert; 

  • der Kunde Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich Vereinbarten verlangt; 

  • der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist; oder 

  • Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs der deeds AG liegen, wie Naturereignisse, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Pandemien, Unfälle oder erhebliche Betriebsstörungen.  

5.2 Überschreitung eines Liefertermins wegen Ursachen, an welchen die deeds AG kein Verschulden trifft, berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die deeds AG für entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Sind die Verzögerungen nachweisbar durch die deeds AG verschuldet, hat der Kunde eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt die deeds AG bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, kann der Kunde auf die nachträgliche Leistung verzichten und unter Entschädigung des bisherig geleisteten Aufwands vom Vertrag zurücktreten. â€‹

5.3 Die deeds AG ist bei der Erfüllung von Dienstleistungen und Erstellung von Produkten teils auf die Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen. Die deeds AG behält sich das Recht vor, ein Projekt bei nicht fristgerechter Bereitstellung der Unterlagen seitens Kunden zu pausieren. Das Projekt wird dann zu einem späteren Zeitpunkt neu in die Planung aufgenommen. Die bisher definierten Fristen und Termine werden dadurch hinfällig und eine zusätzliche Projektkoordination kann anfallen. 

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​6. Mehr- & Zusatzaufwände â€‹

6.1 Sämtliche im Leistungsumfang nicht ausdrücklich ausgewiesenen, vom Kunden zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen der deeds AG werden zu den Stundensätzen gemäss Offerte in Rechnung gestellt.  â€‹

6.2 Nicht offerierte Leistungen sowie nach Auftragsbeginn gewünschte Änderungen wie z.B. unvorhergesehene Schnitte im Video oder grafische Elemente werden zusätzlich nach Aufwand verrechnet. â€‹

6.3 Werden im Rahmen des Projekts Anpassungen und/oder Erweiterungen in zentralen Funktionen der eingesetzten Software nötig, kann dies bei zukünftigen Software Updates einen höheren Aufwand zur Folge haben.  

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​7. Spesenreglung  â€‹

7.1 Ausgewiesene Spesen, Nebenkosten und Drittkosten (z.B. für Übersetzungen) werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt. â€‹

7.2 Aufwendungen wie z.B. Kopieraufträge für Schulungen, Geschenke, Raummieten etc. werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.  â€‹

7.3 Bei ganztätigen Aufträgen ausserhalb der Räumlichkeiten der deeds AG können Verpflegungskosten für Mittagessen von pauschal CHF 35.00 pro Person in Rechnung gestellt werden.  â€‹

7.4 Für Unterkünfte und Übernachtungen erfolgt die Rechnungsstellung nach effektiven Kosten.  â€‹

7.5 Fremdwährungsspesen werden zum Tagessatz in CHF umgerechnet. â€‹

7.6 Reisekosten wie z.B. Bahn-, Auto-, Flugreisekosten, Kosten von Taxi, Mietwagen, etc. werden nach Aufwand in Rechnung gestellt:  â€‹

  • Auto: CHF 0.70 / km

  • Bahnkosten: 2. Klasse 

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​8. Abrechnung  â€‹

8.1 Die deeds AG hat grundsätzlich folgende Abrechnungsmodalitäten: Pauschalpreise, Kostendächer sowie Abrechnung nach Aufwand. Es gilt grundsätzlich die Abrechnung nach Aufwand. Gilt die Abrechnung nach Aufwand, sind die offerierten Preise als Kostenschätzungen zu verstehen. Pauschalpreise und Kostendächer sind explizit als solche zu nennen. â€‹

8.2 Sofern keine Offerte erstellt wurde, gilt die Abrechnung nach Aufwand. â€‹

8.3 Im Fall von Abrechnung nach Aufwand, ist die Aufwandschätzung nicht verbindlich und dient lediglich der Kostenschätzung. Übersteigt der effektive Aufwand den geschätzten Aufwand um mehr als 15% informiert die deeds AG den Kunden. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, gegen volle Entschädigung der geleisteten Arbeit vom Vertrag zurück zu treten. â€‹

8.4 Die Abrechnung nach Aufwand erfolgt nach Stunden. Sofern kein Stundensatz bestimmt wird, gilt ein Stundensatz von CHF 190.00. 

8.5 Bei der Abrechnung zu Pauschalpreisen gilt der offerierte Betrag.   â€‹

8.6 Wurden der deeds AG nicht sämtliche zur Offertenerstellung erforderlichen technischen und organisatorischen Grundlagen zu Kenntnis gebracht oder haben sich diese nach der Offertenerstellung verändert, bleibt eine Erhöhung der in der Offerte genannten Kostenschätzungen, Pauschalpreisen oder Kostendächern ausdrücklich vorbehalten.  

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​9. Zahlungen & Konditionen (Zahlungsplan) â€‹

9.1 ​Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.  

9.2 Alle Rechnungen sind ohne gegenteiligen Vermerk innerhalb von 30 Tagen (netto) ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als getilgt. Zahlt der Kunde auch nach einmaliger Mahnung mit einer erneuten Fristansetzung nicht, kann die deeds AG die weitere Ausführung und Umsetzung des Projekts unterbrechen, bis der geschuldete Betrag zzgl. Verzugszins von 5% ab Ablauf der Zahlungsfrist an die deeds AG überwiesen wurde.  â€‹

9.3 Die geleistete Arbeit wird per Ende jedes Monats abgerechnet. Der deeds AG bleibt Vorbehalten, in längeren Zeitintervallen abzurechnen. Bei Pauschalpreisen richtet sich die Abrechnung nach dem Arbeitsfortschritt.  â€‹

 

​10. Projektabschluss & Vertragsrücktritt  

10.1 Sofern ein Arbeitserfolg geschuldet ist, gilt das Projekt mit der Genehmigung des Arbeitserfolgs als abgeschlossen. Bei reinen Aufträgen gilt das Projekt als abgeschlossen, sobald die letzte Leistung erbracht wurde. â€‹

10.2 Nach Abschluss des Projekts stellt die deeds AG die Schlussrechnung. â€‹

10.3 Der Kunde ist dazu berechtigt, vor Beendung des Projekts den Auftrag zurückzuziehen gegen volle Schadloshaltung und Vergütung des entgangenen Gewinns.  â€‹

10.4 Bei einer Kündigung zur Unzeit hat der Kunde zusätzlich den dadurch verursachten Schaden zu ersetzen. â€‹

 

​11. Gewährleistung & Haftungsauschluss â€‹

11.1 Ein Werk gilt als abgeliefert, sobald es in den Herrschaftsbereich des Kunden übergegangen ist. 

11.2 Die deeds AG gewährt dem Kunden eine Rügefrist von 7 Tagen. Nach ungenütztem Ablauf dieser Frist gilt das entsprechende Werk als genehmigt. Ist ein Werk mangelhaft, so kann die deeds AG zwischen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung wählen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt auch im Hinblick auf allfällige Nachbesserung. â€‹

11.3 Die Gewährleistungsansprüche entfallen in jedem Fall, wenn der Kunde (bzw. dessen Hilfspersonen): (1) die Rügefrist nicht einhält; (2) die Mängel und deren Begleitumstände nicht nachvollziehbar und detailliert beschreibt; (3) die notwendige Mitwirkung bei der Nachbesserung unterlässt; oder (4) den Mangel durch eine nicht korrekte Handhabung verursacht hat. 

11.4 Die Haftung der deeds AG wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die deeds AG haftet insbesondere nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder Datenverluste.  â€‹

11.5 Weiter besteht keine Haftung, wenn Mängel oder Schäden auf nicht beeinflussbare Ursachen (insbesondere höhere Gewalt, von beigezogenen Internet Service Provider zu verantwortende Störungen, Hackerangriffe etc.) oder auf andere durch den Kunden zu vertretende Gründe zurückzuführen sind. Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt die deeds AG keine Haftung und keine Gewährleistung.  â€‹

11.6 Die deeds AG übernimmt keinerlei Gewähr hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der Informationen, welche nach den Vorgaben des Kunden verarbeitet werden. Haftungsansprüche gegen die deeds AG wegen Schäden materieller oder immaterieller Art, welche aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der veröffentlichten Informationen, durch Missbrauch der Verbindung oder durch technische Störungen entstanden sind, werden ausgeschlossen.  â€‹

11.7 Verweise und Links auf Webseiten Dritter liegen ausserhalb des Verantwortungsbereichs der deeds AG. Es wird jegliche Verantwortung für solche Webseiten abgelehnt. Der Zugriff und die Nutzung solcher Webseiten erfolgen auf eigene Gefahr des Nutzers oder der Nutzerin. â€‹

11.8 Im Falle von technischen Problemen oder Ausfällen von Software wie z.B. Google Analytics, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist die deeds AG berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Es besteht kein Anspruch auf Haftung, insbesondere nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.  â€‹

11.9 Sofern die deeds AG dies verlangt, hat der Kunde Arbeitskontrollen vorzunehmen (vgl. 4.1). In diesem Rahmen sind z.B. Layouts, Formatierungen, Videoinhalte usw. vom Auftraggeber sorgfältig auf Korrektheit zu prüfen; ein Gut zum Druck oder Gut zum Bildschirm ist eine verbindliche Erklärung zur Korrektheit der Arbeit. Die deeds AG haftet nicht für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler.   â€‹

11.10 Der Kunde stellt sicher, dass er für sämtliche Vorlagen, Muster und dergleichen, die er der deeds AG übergibt, die entsprechenden Reproduktions- oder Urheberrechte besitzt. Die deeds AG haftet nicht für Verletzungen von Urheberrechten durch den Auftraggeber. Dagegen haftet der Kunde gegenüber der deeds AG für Schäden, welche der deeds AG durch die Verletzung von Reproduktions- oder Urheberrechten entstehen. â€‹

11.11 Die deeds AG haftet nicht für die Rechtmässigkeit und Richtigkeit der publizierten Inhalte. Diesbezüglich liegt die Verantwortung ausschliesslich beim Kunden.  

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​12. Besondere Bestimmungen für Webseiten​

12.1 Eine Webseite gilt als abgeliefert, sobald der Kunde über die Fertigstellung der Webseite informiert wurde. 

12.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die die Gestaltung der programmierten Webseite von dem Design-Entwurf aus technischen Gründen abweichen kann. 

12.3 Die Webseite wird für die Webbrowser Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Safari, Opera und Google Chrome optimiert. Die Optimierung beschränkt sich auf die jeweils zwei neusten Browserversionen im Zeitpunkt der Umsetzung. â€‹

12.4 Drittanwendungen, die deeds AG auf Wunsch des Kunden implementiert werden nicht aktualisiert, sofern keine andere Abrede vorliegt. Eine Aktualisierung erfolgt auf Risiko des Kunden. Mehraufwände aufgrund technischer Probleme nach einem Update sind der deeds AG zum Standardstundensatz zu entschädigen. â€‹

12.5 Die deeds AG garantiert nicht, dass die Webseite ununterbrochen auf dem Internet verfügbar ist. â€‹

12.6 Der Kunde gewährleistet, dass seine Produkte, Dienstleistungen, Inhalte oder die durch Verlinkung auf andere Internet-Auftritte zugänglichen Inhalte gegen keine bestehenden Gesetze der Schweiz verstossen, insbesondere nicht gewaltverherrlichender, rassistischer oder pornographischer Art sind. Die Inhalte dürfen zudem nicht gegen die guten Sitten verstossen oder sonst einen zweifelhaften Inhalt aufweisen. Der Kunde verpflichtet sich weiter, sämtliche wettbewerbsrechtlichen, alle fernmelderechtlichen sowie national und international urheberrechtliche Vorschriften einzuhalten und auch sonst nicht Rechte Dritter zu verletzen. Er hält die einschlägigen Datenschutzbestimmungen ein und stellt sicher, dass Inhalte Dritter vor der Aufschaltung auf deren Rechtmässigkeit geprüft werden.  â€‹

12.7 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Hosting durch einen Drittanbieter erfolgt. Der Hosting-Anbieter kann durch deeds AG gewechselt werden. Die deeds AG unterliegt den Vertragsbestimmungen des Drittanbieters und kann nicht haftbar gemacht werden, für vertragsgemässe Leistungseinschränkungen durch den Hosting-Anbieter. Das Hosting kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beidseitig gekündigt werden.  â€‹

12.8 Für die Herstellung und das Hosting einer Webseite gelten die allgemeinen Bestimmungen aus diesen AGB, sofern die Bestimmungen aus diesem Kapitel nicht eine spezielle Regelung vorsehen. 

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​13. Urheberrechte der deeds AG â€‹

13.1 Das Urheberrecht für schöpferische Werke wie Konzepte, Bilder, Videos, Animationen, Grafiken, Audios, Datenbanken, Programme etc. verbleibt bei der deeds AG. Die deeds AG gewährt dem Kunden das Recht zur zeitlich uneingeschränkten Nutzung für den im Auftrag vorgesehenen Zweck. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere für Drittanwendungen, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die deeds AG und kann zu zusätzlichen Kosten führen. â€‹

13.2 Werden von der deeds AG erstellte Inhalte wie Bilder und Videos für Drittanwendungen eingesetzt, ist das Copyright «deeds AG / FotografIn» anzugeben. â€‹

13.3 Designvorschläge, Konzepte usw., welche ohne Verrechnung erstellt wurden (z.B. für Offerte, Präsentation usw.), sind im Besitz der deeds AG und dürfen ohne schriftliches Einverständnis ebendieser nicht weiterverwendet werden.  

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​14. Aufbewahrung â€‹

14.1 Die deeds AG verpflichtet sich, die Kopierunterlagen während mindestens drei Jahren ab Abnahme des Werkes kostenlos und fachgerecht aufzubewahren, haftet jedoch bei Verlust oder Diebstahl nach Projektende (Datum Rechnungsstellung) nicht.

14.2 Nach Ablauf dieser Frist ist die deeds AG berechtigt, dem Auftraggeber das weitere Aufbewahren der Kopierunterlagen gegen Entgelt schriftlich anzubieten. Sollte der Auftraggeber darauf verzichten oder die Anfrage nicht innerhalb von 30 Tagen beantworten, ist die deeds AG berechtigt, die Unterlagen dem Auftraggeber zuzusenden oder diese zu vernichten.

14.3 Speziell hergestellte Requisiten, Zeichnungen, Files etc. werden nur auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers aufbewahrt. Entgegengesetzte Weisungen vorbehalten ist die deeds AG berechtigt, oben erwähnte Materialien zu vernichten.

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​15. Vertraulichkeit â€‹

15.1 Beide Parteien verpflichten sich selber wie auch ihre Erfüllungsgehilfen gegenseitig zur Wahrung der Geheimhaltung in Bezug auf nicht allgemein bekannte Unterlagen und Informationen, welche sich auf die geschäftliche Sphäre der anderen Partei beziehen und ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Vertrags zugänglich werden.  â€‹

15.2 Die Parteien verpflichten die Subauftragnehmer und Mitarbeiter vertraglich zur gleichen Sorgfalt wie vorliegend vereinbart. â€‹

15.3 Diese Pflicht bleibt, solange daran ein berechtigtes Interesse besteht, auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht. 

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​16. Datenschutz â€‹

16.1 Dem Kunden ist bekannt, dass der Abschluss und die Erfüllung des Vertrages zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über ihn, seine Mitarbeitenden und Hilfspersonen führen kann. 

16.2 Im Übrigen wird auf die Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung (Anhang I) verwiesen, die einen integralen Bestandteil des Vertrags bildet. 

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​17. Referenzen ​

17.Die deeds AG darf öffentlich mit den für den Kunden realisierten Projekten werben. Hierbei darf sie den Kunden namentlich nennen. Der Kunde räumt der deeds AG das Recht ein, in Zusammenhang mit der Referenz-Nennung das Firmenlogo des Kunden zwecks visueller Identifikation des Kunden zu verwenden. Die deeds AG darf Projektelemente des umgesetzten Auftrags öffentlich präsentieren. Das öffentliche Referenzieren erfolgt insbesondere über online Kanäle wie namentlich Webseiten und soziale Plattformen. Insbesondere können öffentliche Referenzen auch über Benutzerkonten der Mitarbeitenden der deeds AG erfolgen.   

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​18. Schlussbestimmungen â€‹

18.1 Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung der deeds AG auf Dritte übertragen werden.  â€‹

18.2 Die deeds AG kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Sie versieht die AGB mit einer Versionenangabe. Die jeweils aktuellste Fassung ist unter www.deeds.ch einseh- und ausdruckbar. Die deeds AG informiert den Kunden in Textform über Neuerungen der AGB. Sofern der Kunde nicht innert 30 Tagen schriftlich widerspricht, wird die neue Fassung Vertragsbestandteil und ersetzt die alte Fassung vollständig. â€‹18.3 Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile des Vertragsverhältnisses inklusive dieser AGB als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertragsverhältnisses im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in einem solchen Fall den Vertrag so anpassen, dass der mit dem richtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird. â€‹

18.4 Auf das Vertragsverhältnis zwischen der deeds AG und dem Kunden ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts und der Kollisionsnormen des IPRG. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der deeds AG und dem Kunden ist die Stadt Bern.  

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ANHANG I 

Vereinbarung  

über die Auftragsdatenbearbeitung 

 

A. ​Gegenstand dieser Vereinbarung  

  1. Der Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Bearbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die deeds AG, Schützenweg 17, 3780 Gstaad (nachfolgend «deeds AG»).  

  2. Falls der Kunde die deeds AG mit dem Hosting einer Webseite beauftragt hat, werden die auf der Webseite erfassten Daten auf den von der deeds AG gemieteten Servern bearbeitet und gespeichert. Deshalb handelt es sich bei der deeds AG um einen sog. «Auftragsdatenbearbeiter» gemäss Art. 9 des revidierten Bundesgesetzes über den Datenschutz (nachfolgend «Auftragsbearbeitung»). Personendaten können auch bei anderen Aufträgen des Kunden an die deeds AG bearbeitet werden: so z.B. bei Mail-Werbekampagnen. 

  3. Diese Vereinbarung bildet integrierten Bestandteil sämtlicher Dienste, die der Kunde bei Deeds bezieht. 

 

B. Dauer der Auftragsbearbeitung 

Diese Vereinbarung bleibt so lange in Kraft, wie die deeds AG Daten des Kunden im Auftrag bearbeitet (d.h. ggf. über das Ende der Hosting-Leistung hinaus, falls die deeds AG resp. deren Sub-Auftragsbearbeiter noch Back-Ups des Kunden aufbewahrt). 

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C. Konkretisierung des Auftragsinhalts 

  1. Art und Zweck der Bearbeitung durch die deeds AG ergeben sich aus den konkreten Dienstleistungen, die der Kunde bei der deeds AG bezieht.  

  2. Die Datenbearbeitung findet grundsätzlich in der Schweiz und dem Gebiet des EWR statt. Unter Umständen kann es im Rahmen der Auftragsverarbeitung zu Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Unternehmen im Ausland kommen. Soweit eine Auslagerung an einen Unterauftragnehmer in einem Land erfolgt, das nicht über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügt, wird die deeds AG mittels geeigneter Garantien für die Sicherstellung des Datenschutzes sorgen.  

  3. Gegenstand der Bearbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/-kategorien:     - Personenstammdaten einschliesslich Kontaktdaten; 
    - Personenstammdaten einschliesslich Kontaktdaten; 
    - Onlinerkennungsdaten 
    - Vertragsdaten, einschliesslich Abrechnung und Zahlungsdaten 
    - Auftragsdaten (inkl. Bilder); 

  4. Die Kategorien der durch die Bearbeitung betroffenen Personen ergeben sich aus der nachfolgenden Aufzählung und beinhaltet auch ehemalige, aktuelle und künftige betroffene Personen:  
    - Mitarbeitende; 
    - Endkunden und deren Mitarbeiter;
    - Interessenten und deren Mitarbeiter;
    - Lieferanten; 
    - Dienstleister; 
    - Ansprechpartner.

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D. Grundsätzliche Pflichten der deeds AG 

  1. Die deeds AG verpflichtet sich, die vom Kunden übermittelten Personendaten zu keinen anderen als den vereinbarten Zwecken zu verwenden.  

  2. Die deeds AG setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Personen oder Unterauftragnehmer ein, die zur Geheimhaltung verpflichtet und mit den relevanten Bestimmungen des Datenschutzes vertraut gemacht wurden. 

  3. Die deeds AG bearbeitet die Daten nur im Rahmen von dokumentierten Weisungen des Kunden, es sei denn, dass die deeds AG gesetzlich zur Bearbeitung verpflichtet wird. Mündliche Weisungen bestätigt die deeds AG unverzüglich (mind. Textform).  

  4. Die deeds AG darf die Daten nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Kunden berichtigen, löschen oder deren Bearbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an die deeds AG wendet, wird die deeds AG dieses Ersuchen unverzüglich an der Kunde weiterleiten. 

  5. Die deeds AG verpflichtet sich ausserdem, dem Kunden Datenschutzverletzungen zu melden, sobald dies nach den gegebenen Umständen möglich ist. 

 

E. Technisch-organisatorische Massnahmen 

  1. Die deeds AG stellt die Datensicherheit durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen (nachfolgend «TOMs») sicher.  

  2. Es handelt sich dabei um Massnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei berücksichtigt die deeds AG den Stand der Technik, die Kosten und die Art, den Umfang und die Zwecke der Bearbeitung. 

  3. Die TOMs unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es der deeds AG gestattet, alternative adäquate Massnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Massnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen werden dokumentiert. 

 

F. Zusammenarbeit  

  1. Der Kunde und die deeds AG arbeiten auf Anfrage mit den Aufsichtsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. 

  2. Der Kunde und die deeds AG informieren einander, sobald dies nach den gegebenen Umständen möglich ist, über Kontrollhandlungen und Massnahmen einer Aufsichtsbehörde, eingeleitete Verwaltungs- oder Strafverfahren oder über Haftungsansprüche einer betroffenen Person bzw. eines Dritten, soweit sie sich auf die unter dieser Vereinbarung erfolgten Datenbearbeitungen beziehen. Der Kunde und die deeds AG unterstützen einander nach Möglichkeit und soweit dies zumutbar ist.  

 

G. Unterauftragsverhältnisse 

  1. Die deeds AG ist jederzeit berechtigt, Unterauftragnehmer mit der Datenbearbeitung zu beauftragen.  

  2. Keine Unterauftragnehmer der deeds AG sind Drittkomponentreseller bzw. -hersteller, die auf Wunsch des Kunden eingebunden werden. Für die Überwachung und Überprüfung dieser Auftragsbearbeiter ist der Kunde selbst verantwortlich. 

  3. Die deeds AG sorgt dafür, dass Unterauftragnehmer die Vorgaben aus dieser Vereinbarung bei einer Auslagerung an einen weiteren Unterauftragnehmer übernimmt. 

 

H. Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten 

  1. Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Kunden nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemässen Datenbearbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten der deeds AG erforderlich sind. 

  2. Der Kunde entscheidet jederzeit selbst, welche Daten er auf der Webseite löscht. Eine Löschung bedeutet nicht die Vernichtung von Daten. Gelöschte Daten sind weiterhin in Backups vorhanden. Eine definitive Vernichtung kann vom Kunden gegen Aufwandvergütung bestellt werden. 

  3. Dokumentationen, die dem Nachweis der korrekten Datenbearbeitung dienen, werden von der deeds AG nach ihrer Wahl über das Vertragsende hinaus aufbewahrt oder dem Kunden bei Vertragsende übergeben. 

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